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KOSTEN & ERSTATTUNG

Privatpraxis - was bedeutet das für Sie?

Es bedeutet zunächst, dass wir einen - wöchentlich kündbaren - Vertrag schließen und ich direkt mit Ihnen abrechne. Analog zu den Sätzen der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen berechne ich für die Einzelstunde Psychotherapie (50 Min VT) Euro100,55.

Vorteil als SelbstzahlerIn: Sie müssen keine Wartezeiten für die Therapeutensuche und die sogenannte "psychotherapeutische Sprechstunde" (seit 2018 für die Kostenübernahme der Krankenkassen verpflichtend) in Kauf nehmen und es erfolgt kein Eintrag in die Patientenakte Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. Sie haben die freie Wahl, über TherapeutIn und Verfahren zu entscheiden.

Privat versichert?

Private Kranken- und Zusatzversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich der Übernahme von Psychotherapie. Am besten prüfen Sie daher bereits vorher, in welchem Umfang Psychotherapie Bestandteil Ihres Vertrages ist und Ihnen die Kosten also zurückerstattet werden. Dabei sind eventuell folgende Angaben relevant: 

  1. Es geht um Verhaltenstherapie und damit ein psychotherapeutisches Richtlinienverfahren. Das ist bei einigen Versicherern Voraussetzung für die Erstattung.

  2. Meine Heilerlaubnis, erteilt vom Gesundheitsamt Hamburg, beruht auf dem Heilpraktikergesetz.

Wenn Sie zum Zweck einer Psychotherapie eine Zusatzversicherung abschließen, prüfen Sie bitte auch die Dauer einer möglichen Sperrfrist.   

 

Für gesetzliche Krankenkassen ist die Erstattung einer privaten Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz nicht verpflichtend und über Kulanz nur zu erwarten, wenn bei Ihnen im Rahmen einer ärztlichen oder psychologisch-psychotherapeutischen Sprechstunde ein dringender Bedarf festgestellt wurde und Ihnen innerhalb einer zumutbaren Zeit und Entfernung kein geeigneter Psychotherapieplatz angeboten werden kann. Das Procedere wird hier erläutert:

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

https://www.wege-zur-psychotherapie.org/die-psychotherapeutische-sprechstunde/

Selbstverständlich können Sie auch als gesetzlich Versicherte Psychotherapie als SelbstzahlerIn in Anspruch nehmen oder sich einen Teil der Kosten von Ihrer Zusatzversicherung erstatten lassen. 

Es ist komplex, melden Sie sich gern, wenn Sie Fragen haben! 

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